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LSG Berlin, 27.02.2003 - L 8 RJ 4/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Möglichkeit der Erzielung von mehr als nur geringfügigen Erwerbseinnahmen; Wesentliche und anhaltende Leistungseinschränkung für leichte, vollschichtige Arbeiten überwiegend im Wechsel der Haltungsarten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 11.10.2001 - S 25 RJ 1563/99
- LSG Berlin, 27.02.2003 - L 8 RJ 4/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus LSG Berlin, 27.02.2003 - L 8 RJ 4/02
Entsprechend wird auch in dem vom Kläger zitierten Merkblatt vom Rentenversicherungsträger lediglich auf die vom BSG entwickelte Rechtslage bei zeitlich eingeschränktem Leistungsvermögen und bei konkret verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt (vgl. BSGE 43, 75= SozR 1246 Nr. 13) hingewiesen. - BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83
Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere …
Auszug aus LSG Berlin, 27.02.2003 - L 8 RJ 4/02
Arbeiten ohne besonderen Zeitdruck und der Ausschluss von Tätigkeiten im Nacht- und Schichtdienst gehören nach der Rechtsprechung des BSG von jeher nicht zu den ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 117).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2016 - L 12 R 107/14 Dies gilt auch für die qualitative Einschränkung des Hebens und Tragens von Lasten von über 5 Kilogramm (so auch LSG Berlin, Urteil vom 27.2.2003 - L 8 RJ 4/02 -, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 12 R 7/19 Dies gilt selbst dann, wenn dem Kläger (jedenfalls) nach Beurteilung des Sachverständigen Dr. P. nur noch Hebe- und Tragebelastungen bis zu 5 kg zugemutet werden konnten (vgl. etwa Landessozialgericht (LSG) Sachsen, Urteil vom 5.4.2017 - L 6 R 118/16; LSG Berlin, Urteil vom 27.2.2003 - L 8 RJ 4/02).